Stand 28.02.2024
english version for download: GCC_Reglement_ENG_2024.pdf
Die Organisatoren des GCC sehen einen offenen, ehrlichen, fairen und gleichberechtigten Umgang, mit- und untereinander, als eine der integralen Voraussetzungen zur Teilnahme an unserer Rennserie an.
Insbesondere lehnen wir alle Maßnahmen, Methoden, Praktiken oder Vorgehensweisen, welche Einfluss auf die persönlichen Ergebnisse oder auf die Ergebnisse anderer Beteiligter haben können, entschieden ab.
zum Punkt "EHRENKODEX und entsprechende Sanktionen"
Die Rennserie „German Cycling Cup 2024" (GCC) wird vom Verband Deutscher Radrennveranstalter e.V. (VDR) durchgeführt. In die Wertung fließen alle Ergebnisse der auf den vom GCC betriebenen Internetseiten (www.cycling-cup.de) genannten Rennen ein.
Im Rahmen der Serie werden nach dem letzten Lauf in Münster die Gesamtführenden in den Klassen Männer/Frauen, Master 1, Master 2, Master 3 und Master 4, Master 5 (jeweils männlich und weiblich) als Sieger des „GCC 2024" geehrt. Für die Teilnahme und die Durchführung dieser Serie sind neben den Bestimmungen des BDR diese Sonderbestimmungen zum „GCC 2024" und die jeweilige Ausschreibung des Veranstalters maßgebend.
Am „GCC 2024" können Männer, Frauen und Jugendliche (mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten, Mindestalter bestimmen die Veranstalter in Abhängigkeit der Streckenanforderungen) unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder einer bei der UCI gemeldeten Sportgruppe. Bezüglich der Teilnahme lizensierter Sportler anderer Verbände behält sich der GCC eine Einzelfallprüfung vor.
Die Anmeldung für einen Wertungslauf zum „GCC 2024" erfolgt nach den zentralen Richtlinien der Serie und nach den Vorgaben des jeweiligen Veranstalters. Mit der Anmeldung zum Rennen erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Sonderbestimmungen des „GCC 2024" an. Anmeldungen erfolgen über die Internet-Seiten (online) bzw. über die Formulare der einzelnen Veranstalter.
Die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der „German Cycling Cup 2023" Gesamtwertung sowie die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der zum Meldeschluss des betreffenden Rennens aktuellen Wertung des „GCC 2024" haben die Berechtigung aus dem ersten Startblock des jeweiligen Rennens zu starten. Diese (theoretisch) 300 Personen sind nach ihrer Anmeldung mit Meldeschluss der jeweiligen Veranstaltung im ersten Startblock des Rennens zu platzieren, für welches sie gemeldet haben.
Sollten nicht alle Vorjahresplatzierten bzw. der aktuellen Wertung das betreffende Rennen bestreiten, besteht trotzdem kein Anspruch auf Nachrücken (Plätze 101 ff bzw. 51 ff). Zudem hat der Veranstalter die Möglichkeit, je nach Beschaffenheit des Startbereiches, der Charakteristik und des Streckenverlaufes des Rennens weitere Teilnehmer im ersten Startblock zu platzieren. Grundlage hierfür sollte die Platzierung bei dem jeweiligen Rennen im Vorjahr / in der Vergangenheit sein. Die Quoten für Männer und Frauen sind dabei dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Wenn es die Bedingungen im Startbereich erfordern, kann der Veranstalter den ersten Startblock nochmals unterteilen. Das angewandte Einteilungssystem des Veranstalters muss fair sowie eindeutig sein und sich an sportlichen Kriterien orientieren.
Bei Etappenrennen (Mehrtagesveranstaltungen mit Gesamtwertung) und Einzelzeitfahren gelten bezüglich der Startaufstellung die Sonderbestimmungen des Veranstalters.
Die ersten 50 ankommenden männlichen Teilnehmer/15 ankommenden weiblichen Teilnehmer werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. Die Wertung in den Altersklassen erfolgt grundsätzlich nach Nettozeiten. Allerdings gilt für die ersten 50 Männer/15 Frauen der Tagesgesamtwertung, dass sie auch in der AK-Wertung gemäß Zieleinlauf platziert werden. Das heißt, die ersten 50 Männer/15 Frauen nach Zieleinlauf werden in der AK-Wertung unabhängig von der Nettozeit vor den Fahrern/innen platziert, die in der Gesamtwertung schlechter als ab Platz 50/15 sind.
Die Zeitmessung erfolgt über Transpondertechnik.
Für die Erstellung des Tagesergebnisses ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Er übermittelt das vorläufige Tagesergebnis zur Veröffentlichung noch am Abend der Veranstaltung an den vom GCC beauftragten Dienstleister. Trotz aller Sorgfalt sind aber Fehler zu erwarten. Jeder Teilnehmer ist deshalb auch zur sofortigen Kontrolle seines Ergebnisses aufgefordert.
Einsprüche gegen das Tagesergebnis sind binnen 8 Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.
Der Veranstalter übermittelt das endgültige Tagesergebnis (nach Klärung der erfolgten Einsprüche) in verwertbarer Form spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung an den vom GCC beauftragten Dienstleister. Sollten ein Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung mehrere Rennen mit Wertung für die „GCC 2024" bestreiten, so werden NUR die auf der längeren Distanz erreichten Punkte in die Gesamtwertung übernommen. Das Ergebnis oder evtl. Mitmachpunkte des verbleibenden Rennens werden für keine Wertung (Team- oder Altersklassenwertung) berücksichtigt. Ergebnisse, die unter verschiedenen Benutzernamen/Nicknamen im GCC geführt werden, können im Nachhinein nur innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Veranstaltung zusammengelegt werden.
Tageseinzelwertung (in allen unter Punkt Altersklassen genannten Kategorien)
Tagesmannschaftswertung
Gesamtwertungen des GCC 2024 erfolgen in den Bereichen
Gesamteinzelwertung Männer
Gesamteinzelwertung Frauen
Gesamteinzelwertung männlich Master 1, 2, 3, 4 und 5
Gesamteinzelwertung weiblich Master 1, 2, 3, 4 und 5
Team-Gesamtwertung
Da es sich um Breitensportveranstaltungen handelt, gibt es wie bisher:
Auslosung Männer German Cycling-Cup 2024 „Dabei sein ist alles"
Auslosung Frauen German Cycling-Cup 2024 „Dabei sein ist alles"
Die Gesamteinzelwertungen der Serie werden nach erreichten Ranglistenpunkten erstellt. Dabei werden für die im Tagesergebnis des Veranstalters dargestellten Platzierungen laut untenstehender Tabelle Ranglistenpunkte vergeben.
Die Punkte werden nach dem folgenden Punktsystem vergeben: Die Platzierten der Tageseinzelwertung Männer und Frauen erhalten jeweils von Platz 1 bis 200 Punkte (siehe nachfolgende Tabelle). Zusätzlich werden Rennkilometer als Punkte addiert. Für die Anzahl der zu erreichenden Rennkilometerpunkte ist die Ausschreibung des Veranstalters maßgebend.
Die Anzahl der zu erringenden km-Punkte werden vom jeweiligen Veranstalter in Eigenverantwortung in Relation zur Streckenlänge festgelegt und dem GCC gemeldet. Änderungen können bis 14 Tage vor dem Rennen vorgenommen werden.
Platzierung - Punkte
1. Platz -> 250 + km
2. Platz -> 240 + km
3. Platz -> 230 + km
4. Platz -> 225 + km
5. Platz -> 220 + km
6. Platz -> 215 + km
7. Platz -> 214 + km
8. Platz -> 213 + km
9. Platz -> 212 + km
10. Platz -> 211 + km
11. Platz -> 210 + km
12. Platz -> 209 + km
13. Platz -> 208 + km
14. Platz -> 207 + km
15. Platz -> 206 + km
...
200. Platz -> 21 + km
_______________
Ab dem 201. Platz erhalten alle Platzierten jeweils 15 Mitmach-Punkte für die Sonderwertung „Dabei sein ist alles" (ohne Kilometerpunkte):
201. Platz -> 15 Punkte
202. Platz -> 15 Punkte
usw.
8. Platz bei der Klasse Frauen über 40 km (8. Platz = 213 Punkte + 40 km= 253 Punkte für die Gesamteinzelwertung)
199. Platz bei der Klasse Männer über 140 km (199. Platz = 22 Punkte + 140km= 162 Punkte für die Gesamteinzelwertung)
15. Platz für die Klasse Männer über 60 km (15. Platz= 206 Punkte + 60 km=266 Punkte für die Gesamteinzelwertung)
Die Gesamteinzelwertungen ergeben sich aus der Gesamtpunktzahl aller Tageseinzelwertungen, die nach den Streichergebnissen in die Wertung einfließen. Für evtl. Streichergebnisse werden keine Mitmachpunkte vergeben.
Besteht Punktegleichstand (unter Berücksichtigung der Streichergebnisse) zwischen einem oder mehreren Sportlern/innen auf den ersten 3 Plätzen in der Gesamt-Einzel-Wertung entscheidet die jeweilige bessere Platzierung im letzten Rennen über das Gesamtergebnis der Serie.
Bei Punktegleichstand auf den nachfolgenden Plätzen belegen die betreffenden Sportler/innen den besten verfügbaren Platz im Endergebnis der Serie, die entsprechende Anzahl der dadurch nicht besetzten Plätze wird nicht neu vergeben, nachfolgende Sportler rücken nicht auf.
Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen Wertungen geführt.
Männer/Frauen - m/w – 1995 - 2005
Master 1 - m/w – 1985 - 1994
Master 2 - m/w – 1975 - 1984
Master 3 - m/w – 1965 - 1974
Master 4 - m/w -- 1955 - 1964
Master 5 -m/w – 1954 und älter
Dabei werden die einzelnen Tages-Altersklassenwertungen mittels der vorab stehenden Punktetabelle (analog der Gesamt-Einzelwertungen) in eine eigene Gesamtwertung überführt. Auch hier werden die besten 6 Ergebnisse der 8 Veranstaltungen in das Gesamtergebnis übernommen.
Für die genannten Gesamteinzelwertungen der „GCC 2024" zählen nicht alle, sondern nur die besten 6 Wertungen eines Teilnehmers aus allen 8 Rennen der Serie 2024. Die Anzahl der Streichergebnisse beträgt demnach zwei.
Sollte im Laufe der Saison eine Veranstaltung wegen „Höherer Gewalt“ abgesagt werden müssen, wird diese als Streichergebnis gewertet, sofern noch nicht 50 Prozent der Saisonrennen stattgefunden haben. Sollte eine zweite Veranstaltung wegen „Höherer Gewalt“ ausfallen oder eine Veranstaltung in der zweiten Saisonhälfte abgesagt werden, verringert sich die Anzahl der Wertungsrennen. D.h., das entsprechende Rennen gilt nicht als Streichergebnis. Sollten GCC-Rennen, zu welchem Zeitpunkt auch immer, aus anderen Gründen als aus Gründen „Höherer Gewalt“ abgesagt werden, wird ebenfalls die Anzahl der GCC-Wertungsrennen reduziert und das abgesagte Rennen gilt nicht als Streichergebnis.
Für die Streichergebnisse werden keine Mitmachpunkte vergeben.
Im Rahmen des „GCC 2024" erfolgt eine offizielle Teamwertung. Dabei können für die Mannschaftswertung beliebig viele Fahrer gemeldet werden. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich (Aus diesem Grund muss die Mannschaftswertung aus der geschlechterübergreifenden Rangliste (unisex-Wertung) aller Teilnehmer erfolgen).
Die Mannschaftswertung des Rennens wird durch Addition der Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Ausschlaggebend hierfür ist die unisex-Wertung des Rennens. Dabei werden jeweils 4 aufeinander folgende Fahrer eines Teams (1.–4. Fahrer Team XX = Mannschaft 1, 5.–8. Fahrer Team XX = Mannschaft 2, usw.) als Mannschaft gewertet.
Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet unter diesen Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung. Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe oben). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw. In der Teamwertung gibt es keine Streichergebnisse.
Besteht Punktegleichstand zwischen einer oder mehreren Mannschaften auf den ersten 3 Plätzen in der Gesamt-Team-Wertung entscheidet die bessere Platzierung der jeweiligen Mannschaft im letzten Rennen über das Gesamtergebnis der Serie.
Bei Punktegleichstand auf den nachfolgenden Plätzen belegen die betreffenden Mannschaften den besten verfügbaren Platz im Endergebnis der Serie, die entsprechende Anzahl der dadurch nicht besetzten Plätze wird nicht neu vergeben, nachfolgende Teams rücken nicht auf.
Jedes im Rahmen des GCC genannten Teams wird in der Team-Wertung in der genannten Schreibweise geführt. Der Teamnamen ist bei jeder weiteren Veranstaltung in exakt gleicher Schreibweise fortzuführen. Sollen bestimmte Fahrer als Team zusammen gewertet werden, so muss sich der Team-Name deutlich von anderen Teams unterscheiden. Die Nennung des Sponsor- oder Teamnamens mit Ordnungszahl genügt dabei nicht.
Es ist unter Beachtung der vorab genannten Bedingungen auch die Meldung mehrerer Teams möglich. Der geforderte Namensunterschied muss auch bei der Nennung von Teams auf unterschiedlichen Streckenlängen im Rahmen einer Veranstaltung beachtet werden.
In der Besetzung eines Teams ist man für jedes Rennen völlig frei. Das betrifft Geschlecht, Altersklasse aber eben auch die Besetzung von Rennen zu Rennen. Im Prinzip analog zur Fußball-Bundesliga. Die Punkte bekommt das Team, nicht die Spieler. Es ist nicht möglich, Punkte zu übertragen. Die von einem Team unter dem entsprechenden Namen erzielten Punkte bleiben bis zur Gesamtwertung am Ende des Jahres alleine diesem Team zugeordnet.
Die sportliche Hoheit über das Tagesergebnis obliegt dem Veranstalter (oder einem seitens des Veranstalters benannten Vertreters, Sportlichen Leiters o.Ä.) des jeweiligen Rennens. Verstöße gegen das Reglement oder das „Fair Play" werden nach dem Reglement der betreffenden Veranstaltung sowie dem Strafenkatalog des „GCC 2024“ geahndet und gegebenenfalls im Tagesergebnis berücksichtigt. Bei Auswirkungen auf die Gesamtwertung(en) entscheidet ein von der GCC/BDR benannter Schiedsrichter oder Kommissär. Es gelten die Richtlinien des BDR und die Grundsätze des „Fair Play“. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung die Sportordnung und die Wettkampfbedingungen Straße des BDR an.
Die Siegerehrung nach jedem Rennen zum „GCC 2024" erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Veranstalters. Den Gesamtführenden (Männer und Frauen) wird vor Ort das Führungstrikot der Serie überreicht, das dann bei der nächsten Veranstaltung vom Teilnehmer getragen werden muss. Das in der Gesamtwertung führende Team wird ebenfalls nach jedem Rennen der „GCC 2024" geehrt.
Nach dem letzten Rennen 2024 wird für die Serie eine Gesamtsiegerehrung durchgeführt. Informationen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Unter allen Teilnehmern, die mindestens drei Rennen des „GCC 2024" bestritten haben, werden nach dem Motto „Dabei sein ist alles" für Männer und Frauen Preise verlost. Die Gewinner und Preise werden vor dem letzten Rennen bekannt gegeben und die Gewinner zur Gesamt-Siegerehrung eingeladen.
Die Teilnahme an „GCC 2024" Rennen erfolgt auf eigenes Risiko! Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter und von der GCC GmbH ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden. Bei der Angabe einer Mobiltelefonnummer darf der Veranstalter/GCC dem Teilnehmer kostenlos eine SMS mit seinem jeweiligen Ergebnis zuschicken. Sollte der Teilnehmer eine Mobilnummer angeben und keine SMS wünschen, wird er dies dem Veranstalter/GCC mitteilen.
Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile
zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind bei Rennen mit Massenstart ausdrücklich nicht zugelassen:
Scheibenräder vorn und/oder hinten
Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
Fahrradanhänger aller Art
Packtaschen und andere Zuladungen
Trinkflaschen aus Glas oder zerbrechlichen Materialien
Einräder, Sitz- und Liegeräder
Tandems (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)
Handbikes (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)
Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
Um einen unseren Vorstellungen entsprechenden Umgang miteinander einzufordern, zu gewährleisten oder gegebenenfalls einen entsprechenden Zustand herzustellen, bedarf es der Einhaltung eines Ehrenkodexes, der eigentlich „Ehrensache“ sein sollte.
Leider stellen wir vermehrt Verstöße gegen das in der Präambel genannte sportlich faire Miteinander fest, womit die Erstellung eines Ehrenkodexes, der bei Fehlverhalten Anwendung finden kann, notwendig wurde.
Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung. Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog.
Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.
Art des Vergehens | Strafmaß |
Vordrängeln in der Startaufstellung | Verwarnung |
Aufstellen im falschen Startblock | Disqualifikation |
Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten | Verwarnung oder Disqualifikation |
Gefährliche Fahrweise | Verwarnung oder Disqualifikation |
Vorsätzliche gefährliche Fahrweise | Disqualifikation |
Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad | Startverbot |
Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen | Disqualifikation |
Abnehmen des Sturzhelms im Rennen | Disqualifikation |
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern | Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe |
Rücken- oder Rahmennummern unsichtbar/nicht erkennbar | Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe |
Abweichungen von der gewählten Fahrlinie mit Gefährdung von Konkurrenten | Disqualifikation |
Regelwidriger Sprint | Disqualifikation |
Abziehen am Trikot | zwei Minuten Zeitstrafe |
Festhalten an Fahrzeugen / Krädern / Rennfahrern | Disqualifikation |
Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft | Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe |
Abschieben eines Fahrers einer anderen Mannschaft | Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe |
Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers | Verwarnung und zwei Minuten Zeitstrafe oder Disqualifikation |
Absichtliches Abweichen vom Kurs | Disqualifikation |
|
Disqualifikation |
Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke | Disqualifikation |
Windschutz hinter einem Fahrzeug | Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe |
Regelwidrige mechanische Hilfe | Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe |
Regelwidrige Verpflegung | Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe |
Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges | Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe |
Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung oder der Ordner | Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe |
Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen | Disqualifikation |
Tätlichkeiten von Rennfahrern gegen andere Personen | Disqualifikation |
Mitführen eines Glasbehälters | Disqualifikation |
Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes | Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe |
Fortwerfen eines Glasgegenstandes | Disqualifikation |
Erneute Passage der Ziellinie in Rennrichtung mit befestigter Rückennummer | Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe |
Nichtteilnahme an der Siegerehrung | Verlust der Ehrengaben |
Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung | Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe |
Befahren der Zielgeraden entgegen der Rennrichtung | Disqualifikation |
Wer durch Filmen, Fotografieren, Telefonieren oder Text-Eingaben am Mobiltelefon oder eine ähnliche Handlung billigend eine Gefahr für sich und/oder andere Rennteilnehmer eingeht, wird bestraft. Per Definition besteht dann Gefahr, wenn durch die Handlung eine oder beide Hände für mehr als Bruchteile von Sekunden vom Lenker genommen werden. Das kurze Einschalten von fest am Rad montierten Filmkameras fällt nicht grundsätzlich unter diesen strafbaren Tatbestand. Sehr wohl allerdings telefonieren (mit und ohne Ohrhörer), Selfie-Fotografie oder Texteingaben jeglicher Art. Die Entscheidung ob Gefahr bestand oder nicht, obliegt alleine der Rennleitung und ihrer Beauftragten. Wer sicher gehen möchte, handelt im Stehen. Handlungen für Nahrungs- und Getränke-Aufnahme sind von dieser Regel nicht betroffen. | Disqualifikation |
Benutzung von Kopf- oder Ohrhörern | Disqualifikation |
Unsportliches Verhalten von Fahrern (unerlaubte Hilfsleistungen, "mannschaftsdienliches Verhalten"), welche sich nicht in derselben Rennphase wie die Gruppe/das Fahrerfeld, dem sie gerade angehören, befinden (Anzahl der zurückgelegten Kilometer oder Runden) können, je nach Schwere des Vergehens, mit Disqualifikation im betreffenden Rennen und/oder Punktabzug in der Gesamteinzelwertung des GCC, bis hin zum Ausschluß aus dem GCC, bestraft werden. Die Mannschaft eines nach dem vorstehenden Paragraphen bestraften Fahrers kann mit einem Punktabzug in der Tagesmannschaftswertung (bis hin zum Verlust aller für die Tagesmannschaftswertung erreichten Punkte) bestraft werden. |
Disqualifikation, Punktabzug, Ausschluss GCC |
Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.
German Cycling Cup 2024, Stand 28.02.2024