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Im Rahmen der Aufarbeitung aktueller Vorfälle im Rahmen von Rundstreckenrennen hat sich der German Cycling Cup dazu entschlossen, bestimmte Punkte im Rahmen des Strafenkatalogs des Reglements noch einmal deutlicher zu spezifizieren.

Der Strafenkatalog wird wie folgt ergänzt:

Unsportliches Verhalten von Fahrern (unerlaubte Hilfsleistungen, "mannschaftsdienliches Verhalten"), welche sich nicht in derselben Rennphase wie die Gruppe/das Fahrerfeld, dem sie gerade angehören, befinden (Anzahl der zurückgelegten Kilometer oder Runden) können, je nach Schwere des Vergehens, mit Disqualifikation im betreffenden Rennen und/oder Punktabzug in der Gesamteinzelwertung des GCC, bis hin zum Ausschluß aus dem GCC, bestraft werden.

Die Mannschaft eines nach dem vorstehenden Paragraphen bestraften Fahrers kann mit einem Punktabzug in der Tagesmannschaftswertung (bis hin zum Verlust aller für die Tagesmannschaftswertung erreichten Punkte) bestraft werden.


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