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aufgrund der Vorkommnisse beim ersten GCC Rennen der Saison in Göttingen (Selfies im Rennen) sah der GCC Kommissär in Absprache mit dem Beirat Handlungsbedarf. Ausdiesem Grund gibt es eine Erweiterung des GCC Strafenkataloges die sofort in Kraft tritt.

Der bisherige Passus: „Benutzung eines elektronischen Kommunikationsmittels (Telefon, Funk)“ wird durch den unten stehenden Text ersetzt.

Wer durch Filmen, Fotografieren, Telefonieren oder Text-Eingaben am Mobiltelefon oder eine ähnliche Handlung billigend eine Gefahr für sich und/oder andere Rennteilnehmer eingeht, wird bestraft. Per Definition besteht dann Gefahr, wenn durch die Handlung eine oder beide Hände für mehr als Bruchteile von Sekunden vom Lenker genommen werden. Das kurze Einschalten von fest am Rad montierten Filmkameras fällt nicht grundsätzlich unter diesen strafbaren Tatbestand. Sehr wohl allerdings telefonieren (mit und ohne Ohrhörer), Selfie-Fotografie oder Texteingaben jeglicher Art. Die Entscheidung ob Gefahr bestand oder nicht, obliegt alleine der Rennleitung und ihrer Beauftragten. Wer sicher gehen möchte, handelt im Stehen. Handlungen für Nahrungs- und Getränke-Aufnahme sind von dieser Regel nicht betroffen.

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